Rechtliche Bestimmungen des Europäischen Dekanat der Ukrainischen Orthodoxen Kirche Kiewer Patriarchats
Das Europäische Dekanat ist die offizielle Vertretung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche des Kiewer Patriarchats in Europa, die auf der Grundlage des deutschen Dekanats der UOK-KP gegründet wurde, um das frühere europäische Exarchat zu ersetzen, durch Beschlusse vom Gesamtkonzil der UOK-KP am 20. Juni 2019 in Kiew bezüglich der Fortsetzung der geistlichen Betreuung von Diaspora und im Auftrag Seiner Heiligkeit Patriarch Filaret vom 21. Juni 2019 bestätigt.
Die Jurisdiktion des Dekanats erstreckt sich auf alle EU-Länder. Der Leiter (Dekan) ist Erzpriester Volodymyr Chayka „mit dem Recht die Gemeinden und deren Geistlichkeit zu betreuen und zu verwalten“.
Das Dekanat ist eine kirchlich-administrative Einheit. Diese vereinfachte Bestimmung wurde in Übereinstimmung mit dem kirchlichen Recht und den orthodoxen Traditionen verfasst. Es regelt das Verfahren und bestimmt die Hauptaktivitäten des Kiewer Patriarchats in Europa und dessen Struktur.
Das seit 1995 geltende Statut des ehemaligen deutschen Dekanats der UOK-KP, auf dem auch das europäische Dekanat beruht, sieht vor, dass der Leiter (Dekan) sowohl den geistlichen Rang eines Priesters als auch den eines Bischofs bekleiden kann. In administrativer Hinsicht unterscheidet sich also das Dekanat nicht von einer Diözese bzw. einem Bistum, und da es einen großen räumlichen Bereich zahlreicher europäischer Länder abdeckt, unterscheidet es sich nicht von einer Metropolie.
Das Europäische Dekanat vereint die regionale Dekanate von Ländern Europas, Regionen, Bezirke, so wie auch einzelne Pfarreien. Es steht unter der direkten Omophorie seiner Heiligkeit des Patriarchen. Diese Form ist verbunden mit der Besonderheit der Existenz einer offiziellen Vertretung im Ausland und der Notwendigkeit eines angemessenen Dialogs mit den örtlichen Kirchen des jeweiligen Landes.
Im Hoheitsgebiet des Europäischen Dekanats sind die Koexistenz anderer Strukturen des Patriarchats der UOC-Kiew, bzw. Pfarreien anderer Diözesen nicht zulässig, bei Verstößen müssen folglich geeignete rechtliche und administrative Maßnahmen ergriffen werden.
Geleitet von den Prinzipien der kirchlichen Katholizität, werden alle Personalfragen im Zusammenhang mit der Ernennung oder Entlassung von Geistlichen des Dekanats auf der Grundlage der Bedürfnisse von Gläubigen und Pfarreien gelöst und mit dem Patriarchen abgestimmt und in besonderen Fällen – vom Dekanatsrat, bestehend aus von Geistlichen und Gemeindevorstehern, entschieden.
In Fragen der Errichtung von Pfarreien und ihrer täglichen Fürsorge, sowie deren Geistlichkeit hat der Dekan die Befugnis, sich an den erweiterten Rechten zu orientieren, die ihm von seiner Heiligkeit Patriarch Filaret in dieser Hinsicht gewährt wurden, und falls notwendig, auch dies in Absprache mit ihm, oder mit seiner Zustimmung entscheiden. Der Dekan kann auch Priester des Dekanats zu der Sitzungen des Dekanats (zum Rat des Dekanats) einberufen.
Aufgrund der Existenzbedingungen außerhalb der Ukraine und des historischen Hintergrunds stellt das Europäische Dekanat keine Entsprechung zum Bezirksdekanat und zu einem Bezirksdekan innerhalb der Ukraine dar.
In den kirchlich-administrativen Hierarchien einiger orthodoxer Kirchen fungiert ein Dekan als Priester mit der Funktion eines Bezirksvikars und im europäischen Dekanat als Generalvikar mit dem Titel eines Protopresbyter / Erzpresbyter (Erzpriester), der administrative Aufgaben und pastorale Pflichten zur Koordinierung von Pfarreien und Geistlichen wahrnimmt, was zu seinen Hauptfunktionen gehört.
Auch in der römisch-katholischen so wie der anglikanischen Kirche gibt es den Titel eines „Dekans“, der jedoch eine andere Aufgabe hat als der Dekan bzw. Dechant in der orthodoxen Kirchen. Dort ist er Verantwortlicher einer regionalen Gruppe von Priestern. Auch in einigen protestantischen Regionalkirchen gibt es den offiziellen Titel „Dekan“ für einen Geistlichen, der Funktionen auf administrativer und pastoraler Ebene wahrnimmt. Der Dekan des europäischen Dekanates würde aber in seiner kirchlichen Funktion dem „Superintendenten“ in der evangelischen Kirche entsprechen. Dies nur zur kurzen Erklärung.
Da das Gebiet des Europäischen Dekanats einige Länder umfasst und der Dekan unter der direkten Aufsicht seiner Heiligkeit des Patriarchen, des Oberhauptes der gesamten Kirche, steht, bedingt das Europäische Dekanat eine besondere kirchliche Struktur innerhalb der UOC-KP im Ausland und kann auf dieser Grundlage durchaus auch als „Exarchat“ angesehen werden. Das Exarchat, das nicht vom Bischof, sondern vom Priester-Exarchen geleitet wird, hat einen Platz in den örtlichen orthodoxen Kirchen (siehe das Beispiel des Exarchen des Patriarchats von Konstantinopel in der Ukraine).
Somit liegt der Status des Europäischen Dekanats administrativ nahe am Status einer Diözese / Metropole; in Bezug auf Befugnisse als Vertretung im Ausland – nahe am Exarchat.
Zu den Aufgaben des Dekans gehören: die Wahrung der Reinheit des orthodoxen Glaubens und die ordnungsgemäße geistige und moralische Erziehung der Gläubigen; Überwachung der Feier der Gottesdienste, des Zustands der Predigt der Kirche, des anständigen Zustands des Altars, des Throns, des Altars und der Gottesdienststätte als Ganzes; Sorge für die Ausführung von Anordnungen (Segnungen) des Heiligen Patriarchen; Kontrolle über den rechtzeitigen Eingang von Pfarrbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Dekanats; Beratung der Geistlichen sowohl bei der Erfüllung ihrer Pflichten als auch in ihrem persönlichen Leben; Beilegung von Streitigkeiten zwischen Geistlichen und Gemeinderäten ohne förmliches Verfahren und mit einem Bericht über die schwerwiegendsten Vorfälle an den Heiligen Patriarchen; Untersuchung von kirchlichen Straftaten; Petitionen an den Patriarchen bezüglich Ordination und kirchlichen Auszeichnungen der Geistlichen und Laien; Unterbereitung dem Patriarchen als unmittelbaren Bischof von Vorschlägen bezüglich Besetzung von freien Stellen in Pfarreien von Priestern, Diakonen, Psalmisten und Regenten; Sorge für die religiösen Bedürfnisse der Gläubigen in den Pfarreien, in denen es vorübergehend keine Geistlichen gibt; Überwachung des Baus und der Reparatur von Gottesdienststätten im Dekanat; Erfüllung anderer Pflichten, die ihm von Seiner Heiligkeit dem Patriarchen usw. übertragen wurden.
Einstimmig verabschiedet vom Rat des Europäischen Dekanats der UOC-KP (den Geistlichen und den Pfarreien in Deutschland, Österreich, Belgien, Italien, Spanien und den Niederlanden) in der Online-Sitzung vom 18.03.2021