Ist die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Patriarchates von Kiew „unkanonisch“?

Mit kaum zu überbietender Naivität, oder manchmal auch Dreistigkeit, wird immer wieder die Behauptung aufgestellt, die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Kiever Patriarchates besäße keine Kanonizität.

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Die Vertreter dieser Behauptung erfreuen sich hierbei, hinsichtlich der von ihnen pauschal und meist vollkommen kritiklos übernommenen Hypothese, vor allem der Unterstützung aus dem Lager jener, die auch der Souveränität der Ukraine, als ein eigenständiger Staat, entgegenstehen. Darunter leider auch Vertreter jener Kirche, deren Hierarchen in der Vergangenheit oftmals in vielfältigster Art und Weise mit dem kommunistischen System ( und seinem Geheimdienst KGB ) verwoben waren, während zum Beispiel der verstorbene Patriarch Volodymyr der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates als mutiger und unbeugsamer Bekenner, 17 Jahre seines Lebens in sowjetischen Straflagern und in Verbannung verbrachte, kann sich am wenigsten damit abfinden, in der Ukraine eine erneut in Freiheit aufblühende Orthodoxe Kirche zu respektieren, die nebenbei gesagt, die Mutterkirche der Moskauer Patriarchatskirche war und ist.

Es ist sehr bedauerlich und kaum nachvollziehbar, dass auf ökumenischer Ebene in Deutschland sich deren Vertreter oftmals verpflichtet sehen, eine Meinung vertreten zu müssen, die von Seiten jener, zu deren Interessenvertreter sie sich dadurch machen, mit Blick auf ihre eigene konfessionelle Zugehörigkeit, selbst kaum eine Anerkennung in Bezug auf „Kanonizität“ attestiert bekämen.

Ganz zu schweigen davon, dass auch eine Reihe orthodoxer Kirchen nicht den Mut findet, hier ein offenes und/oder klärendes Wort, zu sprechen.

Gar zu gerne greifen bestimmte Kreise innerhalb der Orthodoxie auf ganz gezielte Desinformationen zurück und beeindrucken mit einer Impertinenz ohnegleichen die westlichen, wohl gesonnen Kirchen mit der ebenso unverfrorenen, wie anmaßenden Behauptung, dass die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Patriarchates von Kiev ( über 20 Millionen Gläubige ! ) keine „kanonische“ Kirche sei. Was man geflissentlich dabei verschweigt ist die Tatsache, dass es völlig unbestritten zwei ( ! ) Arten von Kanones gibt, nämlich die unveränderlichen Kanones in Glaubensfragen – und hier dürfte sich wohl niemand finden, der die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Patriarchates von Kiev tatsächlich als „unkanonisch“ bezeichnet – und die sogenannten, rein administrativen Kanones, die in all den Jahrhunderten, je nach Notwendigkeit, stets auch zahlreichen Anpassungen und Veränderungen unterworfen waren.

Dass die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Patriarchates von Kiev in Bezug auf die administrativen Kanones sich gegenwärtig in der besten Tradition vieler mittlerweile hochoffiziell „kanonischer“ Kirchen befindet, sei nur am Rande erwähnt. Kein vernünftiger Mensch käme auf die absurde Idee zu behaupten, dass die Griechische Orthodoxe Kirche, unter dem Druck der türkischen Regierung im Jahre 1849 sogar von Konstantinopel exkommuniziert, keine „kanonische“ Kirche sei, obwohl sie sich im Jahre 1833, nach der Anerkennung der Souveränität Griechenlands in der Londoner Konferenz, selbst zu einer autokephalen Nationalkirche erklärte und als solche vom Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel erst im Jahre 1860 ( also 27 Jahre später! ) bestätigt wurde – oder – um im Sprachgebrauch der Gegner der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates zu bleiben, „kanonisch“ wurde.

Ähnlich verhält es sich mit der Russischen Orthodoxen Kirche, die erst im Jahre 1589, nach 141-jährigem ( ! ) Ringen, ihre Anerkennung durch das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel erhalten hat.

Serbien erhielt die Anerkennung durch das Ökumenische Patriarchat Ende des 14. Jahrhunderts und nach einer Unterbrechung erneut wieder ab 1920. Rumänien wurde nach 20-jährigem Ringen um Anerkennung diese erst im Jahr 1885 zuteil, Bulgarien erhielt die Anerkennung erst 1953, das Patriarchat von Georgien im Jahre 1943, nach 26-jährigem Ringen, die Polnische Orthodoxe Kirche erhielt die Anerkennung im Jahre 1948, ebenfalls nach 25-jährigem Ringen. Noch viele weitere Beispiele könnten hier angeführt werden, bei denen autonome, oder autokephale Orthodoxe Kirchen, viele Jahre um Anerkennung durch das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel ringen mussten, oder auch heutzutage ( wie zum Beispiel die Amerikanische Orthodoxe Kirche, eine Tochterkirche des Moskauer Patriarchates) noch ringen müssen.

Die meisten dieser Orthodoxen Kirchen haben scheinbar jedoch ihre eigene Zeit, in welcher sie sich in einer vergleichbaren Lage zur Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates befanden, ohne dabei ebenfalls die wahre Kanonizität des Glaubens verloren zu haben, ganz offensichtlich schon vergessen, oder aber verdrängen diese, wenn es darum geht, ein klares Bekenntnis zur bedrängten Orthodoxen Schwesterkirche in der Ukraine abzulegen.

Über 700 Jahre lang war die Ukrainische Orthodoxe Kirche als Metropolie Teil der Jurisdiktion des Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel! Diese Kiever Metropolie wurde in einem bedauernswerten, einseitigen Akt physischer und moralischer Gewalt, im Jahre 1686 aus dem Verband mit Konstantinopel gelöst. Der Zar von Russland erwirkte damals beim Sultan von Istanbul mittels reicher Geschenke, also dank purer Korruption, die zwangsweise Eingliederung der Metropolie von Kiev in die russische Reichskirche (das Patriarchat von Moskau, die Tochterkirche der Kiever Metropolie) und zwar gegen den entschiedenen Willen des Episkopates der Kiever Metropolie, des Klerus und des gesamten Kirchenvolkes, sowie auch gegen den freien Willen des Ökumenischen Patriarchates. Ein absolut unkanonischer Akt, der als solcher ganz offiziell vom Ökumenischen Patriarchat noch einmal gebrandmarkt wurde, als Konstantinopel im Jahre 1924 der Polnischen Orthodoxen Kirche die Autokephalie gewährte.

Kiev blieb in der Folgezeit, über die Jahrhunderte hinweg, bis zum Jahre 1917, dem Jahr der Entlassung der „Sozialistischen Ukrainischen Republik“ durch das sowjetische Imperium in die Unabhängigkeit, in die Russische Orthodoxe Kirche des Moskauer Patriarchates zwangseingegliedert. Nach wenigen Jahren jedoch, besetzten die sowjetischen Truppen 1921 erneut die Ukraine und setzten somit der ersten, kurzen Freiheit der Ukrainischen Orthodoxen Kirche, ein überaus blutiges Ende.

Zu Beginn der 40er Jahre, im Verlauf des 2. Weltkrieges und der Besetzung der Ukraine durch das deutsche Heer, konnte sich die Ukrainische Orthodoxe Kirche dann tatsächlich reorganisieren und es wurden im Auftrag des Ökumenischen Patriarchates eine Reihe von Bischöfen geweiht. Der Wiedergeburt der jahrhundertelang unterdrückten Ukrainischen Orthodoxen Kirche stand nunmehr nichts mehr im Wege.

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Die folgenden Jahrzehnte erneuter blutiger Unterdrückung und gnadenloser Verfolgung durch das Sowjetregime, sowie der zwangsweisen Duldung und Mitwirkung durch die ihm unterworfene Moskauer Patriarchatskirche, konnten dieses Aufblühen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Patriarchates von Kiev zwar verzögern, aber, wie die Geschichte heute zeigt, nicht verhindern. Aus dem Blut der unzähligen Martyrer dieser Zeit ist, gleichsam wie aus einem Samenkorn, neue Frucht entstanden.

Dieses historische Ereignis, der Reorganisation der Ukrainischen Orthodoxen Kirche und ihres Episkopates, das bis heute das unumstößliche apostolische Fundament der apostolischen Sukzession der Ukrainischen Orthodoxen Kirche bildet, war natürlich von Anfang an der russischen Kirche, die um den Verlust eines Großteils ihrer Gläubigen an eine freie Ukrainische Orthodoxe Kirche in der Ukraine fürchten musste, ein Dorn im Auge. Die historische Wahrheit der Wiedergeburt einer freien Ukrainischen Orthodoxen Kirche wurde in Folge sowohl von der Sowjetpropaganda, wie auch vom Moskauer Patriarchat, seit jeher in einer Abhängigkeit vom Kreml befindlich, bis auf den heutigen Tag vertuscht, geleugnet, oder bewusst falsch interpretiert. Die Fakten der kanonischen Bischofsweihen der Jahre 1941 bis 1943 wurden gemäß der mittlerweile verinnerlichten KGB-Methoden einfach geleugnet, oder wider besseres Wissen tot geschwiegen.

Wir stehen hier wohl vor einer der unbegreiflichsten und bedauernswertesten Leugnungen der modernen Kirchengeschichte, Tatsachen zu verheimlichen, oder zu negieren, obwohl viele Zeugen der Fakten auch heute noch unter uns leben.

Es kann doch niemand allen Ernstes behaupten wollen, dass die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Patriarchates von Kiev nicht kanonisch sei und dabei die absolut unkanonische Einverleibung der Kiever Metropolie in die russische Staatskirche einfach totschweigen!

Ein unkanonischer Akt aber ist unkanonisch durch seine Natur und es ist in diesem Zusammenhang absolut bedeutungslos, wann dieser unkanonische Akt getätigt wurde. Er bleibt unkanonisch, solange er nicht offiziell widerrufen ist. Die Zeit allein lässt eine unkanonische Tat nicht kanonisch werden.

Wie bereits angeführt, haben viele orthodoxe Kirchen für ihre Selbständigkeit und ihre Autokephalie kämpfen müssen und wurden oftmals auch auf lange Zeit hin als „unkanonisch“ stigmatisiert. Die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Kiever Patriarchates hingegen hatte einen unbestreitbaren kanonischen Status seit ihrer Entstehung im ersten Jahrtausend, als noch niemand an eine russische Orthodoxie in Moskau überhaupt nur gedacht hatte. Dieser Status wurde, wie geschildert, zwangsweise unterdrückt, was aber nicht heißt, dass aus diesem Unrecht, nur weil es lange genug andauerte, plötzlich Recht geworden ist. Ein Geschichtsfälscher nur könnte hier die Dreistigkeit besitzen, der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Patriarchates von Kiev die Legitimation auf eine kanonische Unabhängigkeit in Freiheit, in Abrede stellen zu wollen.

Wie unhaltbar der pauschale Vorwurf der sogenannten „Unkanonizität“ tatsächlich ist, mag man auch nachfolgendem Beispiel entnehmen. Am 12. März des Jahres 1995 wurden die ukrainischen orthodoxen Exilbischöfe der amerikanischen Diaspora, die am Vortage noch als absolut „unkanonisch“ galten und geschmäht wurden, in ihren jeweiligen bischöflichen Ämtern und Würden, ohne jedwede weitere Weihehandlung ( ! ), sondern durch bloße Willensbekundung, in das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel aufgenommen.

Wäre aber der jahrzehntelang andauernde „unkanonische“ Charakter dieser Exilkirche und ihrer Bischöfe, die in dieser Zeit ebenfalls viele Schmähungen, „unkanonisch“ zu sein, auch aus den Reihen der orthodoxen Schwesterkirchen hinnehmen mussten und dabei nicht selten sogar als Selbstgeweihte“ tituliert wurden, in irgend einer Art und Weise tatsächlich wesentlich gewesen, dann hätte der Ökumenische Patriarch diese Bischöfe und damit auch den gesamten Klerus, weder auf diese Weise aufnehmen, noch als gültig geweihte Bischöfe und Kleriker anerkennen, sowie alle von ihnen vor der Zeit ihrer Aufnahme gespendeten Sakramente, als gültig vollzogen erachten können.

Wie bekannt, stellt der 30. Apostolische Kanon klar und unmissverständlich fest, dass jeder Bischof, der aufgrund von Fürsprache und Einschaltung staatlicher Organe zu seinem Bischofsamt gelangt ist, absolut unwürdig ist und abgesetzt werden muss. Bei diesem 30. Apostolischen Kanon aber handelt es sich wirklich um einen sehr wesentlichen Kanon hinsichtlich der wahren Kanonizität eines orthodoxen Bischofs. Würde man diesem Kanon jedoch konsequent folgen, dann wären zum Beispiel viele der russischen Bischofe, die unter dem Sowjetregime ihre Weihen erhielten, aus dieser Sicht betrachtet, Geschöpfe dieses Staates – oder – um es noch trefflicher auszudrücken, des sowjetischen Geheimdienstes KGB, ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis weder ein einziger Priester, noch gar ein Bischof, geweiht werden konnte!

In diesem Fall aber stellt sich, zumindest aus streng kanonischer Betrachtungsweise, zu deren Verfechtern das Moskauer Patriarchat ja immer dann zählt, wenn es vor allem andere betrifft, ganz klar die Frage, ob dann nicht ein großer Teil der Hierarchie der Russischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchates „unkanonisch“ ist? Nicht alleine schon aus diesem Grunde sollten jene staatlich sanktionierten Bischöfe des Moskauer Patriarchates, auf die der 30. Apostolische Kanon zutrifft, nicht gar so laut bezüglich der vermeintlichen „Unkanonizität“ anderer orthodoxer Kirchen lamentieren.

Sowohl die Gläubigen der Ukrainisch Orthodoxen Kirche des Patriarchates von Kiev, wie auch die Gläubigen der mit der Kirche von Rom unierten Griechisch-Katholischen Kirche, konnten sich niemals, auch nicht über Jahrhunderte hinweg, damit abfinden, ihrer nationalen Identität und ihrer Kirche beraubt zu sein und sich ausschließlich und bedingungslos, unter die russische Orthodoxie beugen zu müssen. Sowohl die Jahrhunderte des Zwangs unter zaristischer Herrschaft, als auch die Jahrzehnte der noch grausameren Verfolgung durch die Sowjets, waren begleitet vom kollektiven Schweigen jener Kirche und ihrer gesamten Hierarchie, die einst als Tochterkirche aus der Ukrainisch Orthodoxen Kirche hervorgegangen ist!

Nachdem die Ukraine ein eigenständiger Staat geworden war und frei war, sich zu entwickeln und zu gestalten, wurde vom 5. bis zum 6. Juni des Jahres 1990 in Kiev ein Landeskonzil der Ukrainisch Orthodoxen Kirche einberufen, zu dem nicht nur Teilnehmer aus der Ukraine, sondern Geistliche und Laien aus der ganzen Welt sich versammelten, um den ersten Patriarchen der Ukrainisch Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates zu wählen.

Gewählt wurde der letzte überlebende Bischof aus der Zahl derer, die im Jahre 1942 auf Weisung des Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel zur Wiedererrichtung einer freien Ukrainisch Orthodoxen Kirche geweiht wurden – Bischof Mystyslaw ( Skrypnyk ), der zwischenzeitlich zum Haupt der Ukrainisch Orthodoxen Kirche im Exil, im Rang eines Metropoliten und mit Sitz in den USA, aufgestiegen war.

Am 18. November des Jahres 1990, im Alter von 92 Jahren, wurde Metropolit Mystyslaw, durch die Teilnehmer des zu diesem Zeitpunkt einberufenen ukrainischen Landeskonzils, zum ersten Patriarchen der Ukrainisch Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates gewählt und in der Sophienkathedrale von Kiev, seit dem 11. Jahrhundert ein großes Heiligtum der Kiever Metropolie, feierlich inthronisiert. Am 11. Juni 1993 starb Patriarch Mystyslaw im Alter von 95 Jahren.

Als sein Nachfolger wurde im Oktober des Jahres 1993, während eines Landeskonzils zur Patriarchenwahl in Kiev, Bischof Volodymyr ( Romanjuk ) zum Nachfolger und zweiten Patriarchen der Ukrainisch Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates gewählt. Er verbrachte, als mutiger und furchtloser Bekenner einer unabhängigen Ukrainisch Orthodoxen Kirche während der Sowjetherrschaft über die Ukraine, 17 Jahre in sowjetischen Gefängnissen, Straflagern und zuletzt in der Verbannung.

Im Mai des Jahres 1995 weilte Patriarch Volodymyr noch zu einem vierzehntägigen Besuch des deutschen Dekanates in Deutschland, besuchte dabei auch Österreich und sollte eigentlich im Oktober des selben Jahres, aufgrund seiner geschwächten Gesundheit – eine Folge seiner Aufenthalte in den sowjetischen Zwangsarbeitslagern – zu einem mehrmonatigen Kuraufenthalt in eine süddeutsche Klinik nach Deutschland zurückkehren. Jedoch bereits am 14. Juli des Jahres 1995 starb Patriarch Volodymyr ( unter bis heute ungeklärten Umständen, während eines Spazierganges im Kiever Botanischen Garten ), der schon zu Lebzeiten von der Bevölkerung der Ukraine als eine charismatische Person verehrt wurde.

Den Wunsch der Ukrainisch Orthodoxen Kirche, wie auch der Bevölkerung, den so sehr verehrten Patriarchen in der Sophienkathedrale zu bestatten, versuchten die Repräsentanten der Russisch Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchates in Kiev, welche parallele kirchliche Strukturen auch weiterhin in der Ukraine unterhalten, mit aller Macht zu boykottieren und es gelang ihnen schließlich auch, dies wirksam zu verhindern. Da jedoch weder die Ukrainische Orthodoxe Kirche, noch das Kirchenvolk, diese Entscheidung akzeptieren wollte, die wiederum als ein erneuter, bewusst demütigender Akt der Russisch Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchates gegenüber der Ukrainisch Orthodoxe Kirche gewertet wurde, versuchte man, das Begräbnis dennoch in der Sophienkathedrale vorzunehmen – entgegen der von Moskau erzwungenen Entscheidung der ukrainischen Staatsmacht, welche die Sophienkathedrale immer noch offiziell als ein „historisches Monument“ verwaltet und diese nur zu gelegentlichen Gottesdiensten zur Verfügung stellt. So endete der Trauerzug mehrer tausend Menschen vor den Toren der Sophienkathedrale in Form eines ebenso unwürdigen wie brutalen Einsatzes von Sicherheitskräften des Staates, bei dem nachweislich sehr viele Personen zum Teil schwer verletzt wurden ( es existiert ein sehr gut dokumentierter Videobeweis hierfür ). Der Leichnam des verstorbenen Patriarchen wurde daraufhin, ungeachtet der massiven Übergriffe durch die Sicherheitskräfte, vor der Kathedrale, in einem auf dem Bürgersteig ausgehobenen Grab bestattet. Heute ist dieser Ort zu einem Wallfahrtsort der ukrainischen Gläubigen geworden, die aus dem einstmals provisorischen Grab, einen ehrwürdigen Ort des Gedenkens geschaffen haben.

Vom 19. bis 22. Oktober des Jahres 1995 fand in Kiev erneut ein Landeskonzil der Ukrainisch Orthodoxen Kirche, zum Zwecke der Wahl eines dritten Patriarchen der Ukrainisch Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates, statt. Im Rahmen einer geheimen Abstimmung stimmten 160 stimmberechtigte Konzilsteilnehmer für Se. Seligkeit, Metropolit Filaret von Kiev, gegen ihn stimmten 4 Konzilsteilnehmer und 9 Teilnehmer enthielten sich der Stimmen.

Seit dieser Zeit leitet Se. Heiligkeit, Patriarch Filaret, als „Patriarch von Kiev und der ganzen Rus‘-Ukraine“, so der offizielle Titel, mit großer Fürsorge die Geschicke der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates.

Bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 52 Millionen bekannten sich gemäß einer statistischen Erhebung in der Ukraine in den Jahren 1997 / 1998 ca. 27 Millionen Gläubige zur Ukrainisch Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates, sowie ca. 11 Millionen zur sogenannten „Ukrainisch Orthodoxen Kirche“ der Russisch Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchates. Zur mit der Kirche von Rom unierten Griechisch-Katholischen Kirche des byzantinischen Ritus, bekannten sich ca. 3 Millionen Gläubige ( vornehmlich in der Westukraine ) und ca. 500.000 Personen bekannten sich zur römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Weitere 500.000 Personen bezeichneten sich als Evangelische Christen.

Neben der sogenannt „alten“ Emigration von Gläubigen ukrainisch orthodoxen Bekenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland, deren Zahl mit ca. 4.000 Personen beziffert wird, ergab eine statistische Erhebung aus dem Jahre 1997, dass von bis dahin 40.533 eingewanderten Personen aus der Ukraine, 78,8 % ( 31.940 Personen ) ihre Zugehörigkeit zur Ukrainisch Orthodoxen Kirche erklärten. Diese Zahl dürfte in den letzten Jahren noch einmal deutlich gestiegen sein.

Ausschließlich das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel, zumal auch Mutterkirche der Ukrainischen Orthodoxen Kirche, besitzt das Recht, der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Kiever Patriarchates die Autokephalie zu bestätigen und zu verleihen. Obgleich das Ökumenische Patriarchat aus unterschiedlichsten Gründen bis heute auf die konsequente Wahrnehmung seiner angestammten Rechte verzichtet hat, ist zu verzeichnen, dass in letzter Zeit jedoch die immer häufiger, von Seiten des Ökumenischen Patriarchates zum Ausdruck gebrachte Fürsorge bezüglich der kirchlichen Situation in der Ukraine darauf hoffen lässt, dass auch die letzten hier noch offenen Fragen in dieser Angelegenheit, im Gebet und in einer gemeinsamen, allseitigen Rückbesinnung auf das Liebes- und Einheitsgebot unseres Herrn, in überschaubarer Zeit, dennoch zu einem positiven Ergebnis führen werden.

Die eingangs gestellte Frage, ob die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Patriarchates von Kiev, wie oftmals von ihren Kritikern behauptet, tatsächlich „unkanonisch“ ist, dürfte sich nach Kenntnisnahme der hier dargelegten Tatsachen zumindest für all jene Leser als überflüssig und widerlegt erweisen, die bereit sind, diese Fakten, unbeeinflusst von Sympathien für die eine oder andere Seite, völlig unvoreingenommen zu werten.

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